• Die Verhinderungspflege ist ab 2025 auf maximal 8 Wochen pro Jahr begrenzt
• Die Leistungen können am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden
Pflegeversicherte der Pflegegrade 2 bis 5 haben pro Kalenderjahr Anspruch auf 8 Wochen Verhinderungspflege bis zu einem Betrag in Höhe von
1685,- €.
Diese Leistungen sollen pflegende Angehörige bei Verhinderung wie z.B. Urlaub oder Krankheit entlasten, d.h. hier können Sie sich Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst holen.
Für die Verhinderungspflege kann im Bedarfsfall 50 % der Leistungen für die Kurzzeitpflege angerechnet werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden. Der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege kann sich somit
auf
3.539 - € erhöhen.
Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindesten 6 Monate durch eine Pflegeperson versorgt worden sein um die Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung beantragen zu können