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„Unsere Palliativversorgung – ein Vertrag mit Herz und Verantwortung“
Wir bieten den Menschen mit einer schweren, nicht heilbaren Erkrankung eine besonders umfassende und würdevolle Versorgung – zu Hause, in gewohnter Umgebung und mit viel Kompetenz und Menschlichkeit. Was bedeutet der Palliativvertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V?• Rechtsgrundlage: § 132a Abs. 2 SGB V erlaubt Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen.
• Ziel: Schwerstkranke und sterbende Menschen zu Hause oder in Ihrer gewohnten Umgebung umfassend zu betreuen – mit dem Ziel, Ihre Lebensqualität zu verbessern. • Leistungen: Dazu gehören z. B. Schmerztherapie, Symptomkontrolle, psychosoziale Betreuung, Koordination mit Ärzten und Hospizdiensten 🔗 Koordination & Organisation
• Enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Palliativmedizinern, Hospizdiensten, Apotheken, Physiotherapie, Seelsorge und Sozialdiensten.
• Aufklärung über rechtliche und medizinische Möglichkeiten der Selbstbestimmung.
• Vermittlung weiterer Hilfen:
Hospizplätze, 24h-Betreuung, ehrenamtliche Begleitung, sozialrechtliche Hilfen (Pflegegrade, Leistungen etc.) 🏠 Für wen ist diese Versorgung gedacht?
• Menschen mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung
• Personen mit komplexem medizinischen oder pflegerischen Versorgungsbedarf
• Angehörige, die Unterstützung und Entlastung wünschen Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.
